Doppelter Rechtsbruch (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Friday, 16.07.2021, 19:45 (vor 986 Tagen) @ Cebulon

Hey Cebulon,
ich kenne eine SBV, die erklärt hat, das sie auch im Urlaub nicht verhindert ist.
Wie siehst du denn die Erfolgsaussichten bei diesen Punkten:
Dieser Anwalt trug vor, dass die stellv. Vertrauensperson keinen Abspruch hat auf

1. Zutritt/Zugang zum SBVBüro, zu allen Unterlagen und zum Dienst-PC
2. eine Aufstellung mit Namen und Angaben aller Schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen
unter gleichzeitiger Mitteilung, an welchen Arbeitsplätzen diese tätig sind und ggfls. weitere Kontaktdaten
3. Auskunft, wann (Jahr, Monat, Tag, Ort) in den letzten 3 Jahren eine Versammlung aller schwerbehinderten Menschen gern. § 178 Abs. 6 SGB IX einberufen wurde
4. Auskunft, wer (Kontaktdaten) die Stellvertretung mit der nächsthöheren Stimmenzahl ist
5. wöchentlichen Einblick in den in den Terminkalender der Schwerbehindertenvertretung

Seltsamerweise wird zu der Geschichte Einladungen MAV Sitzungen nichts vom Gütetermin berichtet
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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