Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Cebulon, Tuesday, 13.07.2021, 15:05 (vor 1018 Tagen) @ Bodo_S

Ich darf auch nicht erfahren, wer die nächste stellv. Vertrauensperson ist.

Hallo Bodo,
halte das für höchst verantwortungslos bzw. pflichtvergessen, wenn diese Vertrauensperson die Namen der gewählten SBV-Stellvertreter weder am „Schwarzen Brett“ ständig aushängt noch ins Intranet schreibt und nicht einmal auf Anfrage mitteilt. Wie soll da z.B. ein sbM erfahren, wer ihn im Fall einer Verhinderung der VP vertritt?

Offenbar will sie Verhinderungsvertretungen systematisch vereiteln, obwohl in § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX klar vorgesehen. Sehr durchsichtig, wie hier der Datenschutz missbraucht wird. Dieser VP fehlt zumindest elementares Basiswissen zu den Grundsätzen des Datenschutzrechts. Die erweiterte Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in der Fassung des BTHG 2016 wurde geschaffen, um jederzeit eine Interessenvertretung der schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen sicherzustellen.
www.komsem.de/a-z/stellvertreter-stellvertreterin

Gruß,
Cebulon


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