Pflichtverletzung und Schweigepflicht (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Friday, 16.07.2021, 11:15 (vor 1016 Tagen) @ Bodo_S

Hallo Hotte,
den Thread von 2018 habe ich mir angesehen.
Ich halte es für wichtig, wenn der Stellvertreter über alle anstehenden Aufgaben und Termine auf dem Laufenden
gehalten wird. Nur so kann ein Stellvertreter sofort kompetent einspringen, wenn die SBV verhindert ist.
Für den nicht wünschenswerten Fall, dass die SBV ernsthaft erkrankt, wer soll den dann mir sagen, wo das Büro der SBV ist? Wer gibt mir dann den Zugang zum Dienst-PC? Von wem erhalte ich alle weiteren notwendigen Informationen?

Gruß
Bodo

Hallo Bodo,
es gibt es etwas zwischen dem, was du für wichtig hälst und der Wirklichkeit, das ist die rechtliche Lage. Im "ruhenden Mandat" hast du numal keinen rechtlich Anspruch auf die von dir gewünschten Informatioenen. Das eine ist eine organisatorische Frage, das andere die Rechtslage
§$ 179 SGB IX ist doch ziemlich eindeutig:
...Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 178 Absatz 1 Satz 4 und 5 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen....
Ich gehe daher davon aus, das deine Klage komplett abgewiesen wird
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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