Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Friday, 10.05.2019, 16:10 (vor 1812 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das erwähnte BAG Urteil befasst sich "nur" mit dem Thema "Vorstellungsgespräch". Also die Pflicht öffentl. AG hier Schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen.

Hier geht es aber um die Frage: "müssen Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden"??? Dem ist grundsätzlich nicht so! Es sei es gibt ggf. Sonderregelungen.

Weiter hier handelt es sich nicht um einen öffentl. AG. Es geht hier um einen eV.

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mfg Monica


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