Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 17.05.2019, 22:41 (vor 1805 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

wie oft reden wir aneinander vorbei, aber egal......

Meine Devise ist hier wie auch in der Beratung der Beschäftigten, wenn ein Weg nicht weiter hilft, auch Alternativen in den Blick zu nehmen. Nichts anderes habe ich dem Kollegen Hansmann aufgezeigt. Es reicht mir im Forum und im realen Leben nicht, wie andere, einfach nur "geht nicht" zu sagen und dann den Kollegen im Regen stehen zu lassen.
Dieses sehe ich dann auch im Gegensatz zu Dir nicht als "Thema verfehlt" an.

Dass der Arbeitgeber die Kollegin nicht entfristen muss, ist mir wie allen hier klar, aber alleine die Formfehler, die der Arbeitgeber im Vorfeld begangen hat, die ich aufgezählt habe, können dazu führen, dass ein Verfahren wegen Verstoss gegen das AGG angezeigt sein und erfolgreich eingeklagt werden kann.
Siehe Beteiligzng SBV vor einer Ausschreibung.
Damit kann man Druck auf den Arbeitgeber ausüben, welcher dann diesen zu einer Neuevaluation der Lage zwingt.
Die Chancen der Kollegin auf Weiterbeschäftigung können sich so nur erhöhen.

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Liebe Grüße

Hendrik


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