Vertragsverlängerung / Neuausschreibung (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 21.05.2019, 15:21 (vor 1794 Tagen) @ WoBi

In der ab 01.06.2019 gültigen Inklusionsvereinbarung für den Freistaat Bayern ... Es wurden endlich die Beteiligungsrechte der Interessensvertretungen vor Stellenausschreibung dargestellt.

Hallo Wolfgang,

das ist keine "Inklusionsvereinbarung", sondern Verwaltungsvorschrift. Diese Beteiligungsrechte standen m.W. auch schon in den bisherigen bay. Teilhaberichtlinien drinnen, oder? Auch, dass ggf. selbst dann zu erörtern ist z.B. mit SBV, falls die Quote erfüllt sein sollte, also ein ganzes Stück über das SGB IX hinausgehend. Die Rechte der SBV bzw. des BR gehen demnach nach diesen Richtlinien deutlich über das Gesetz hinaus bei Einstellungen, sofern SBV oder Personalrat mit Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Bewerbers nicht einverstanden sein sollten.

Gruß,
Cebulon


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