Vertragsverlängerung / Neuausschreibung (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 22.05.2019, 08:58 (vor 1773 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

DANKE für die Richtigstellung. Habe den neuen Text jetzt mit der Teilhaberichtlinie von 2012 genauer und nebeneinanderliegend verglichen. Leider wurde, wie von mir angenommen, die interne Prüfpflicht aus § 164 Abs. Satz 1 und § 165 bzw. § 81/82 a.F. SGB IX nicht für den täglichen Gebrauch verdeutlicht. Die erforderlichen Handlungsschritte des Gesetzestextes wurden nicht für einen Rechtlaien verständlich dargestellt. Eine breite Information von Führungskräften und Interessensvertreter ist in allgemeiner verständlicher Form nicht erfolgt. Die Beteiligungspflicht von SBV und BR/PR/.. stand bereits wortgleich in der Teilhaberichtlinie. Nur die §§ wurden redaktionell geändert. Da hatte ich höhere Erwartungen in die neu erlassene „Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Bayerische Inklusionsrichtlinien – BayInklR)“ hineininterpretiert und dem Mitwirken der Stufenvertretungen. Wahrscheinlich haben diese nur Schlimmeres verhindern können.

Unter 4.4.4 ist der Gesetzestext bezüglich „einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung“ ergänzt worden.

Schade:-( , es Bedarf weiter Aufklärungsarbeit über die Möglichkeiten der Interessensvertretungen vor einer Stellenausschreibung.

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Gruß
Wolfgang


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