Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Monday, 20.05.2019, 15:42 (vor 1802 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

auch aus diese Integrationsvereinbarung ergäbe sich nicht die hier gewünschte Pflicht zu Entfristung!!
Die einzige Aussage betreffend befristeter ArbV ergibt sich aus § 20 Abs. 4 >> Die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags stellt keine Kündigung dar und bedarf daher nicht der Zustimmung des Integrationsamtes.

Diese Integrationsvereinbarung ist nicht schlecht oder was besonderes, doch sie ergibt idR nur die Wiedergabe des / der Gesetz/ Gesetze bzw sehr guter Kommentierungen.

--
mfg Monica


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