Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 20.05.2019, 14:53 (vor 1803 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

so langsam bin ich schwer irritiert über Deine Aussagen.

Dass die SBV sich Deiner Meinung nach anrechnen lassen, dass Sie Kenntnis über eine Stelle hatte, ist aus meiner Sicht völlig deplaziert. Der Arbeitgeber hätte die SBV schon vor der Ausschreibung über die freie Stelle informieren und anhören müssen, ob es aus Sicht der SBV geeignete Schwerbehinderte gibt und hat dieses nicht getan, wie Hansmann es bestätigt hat. Da hat sich die SBV nichts aber auch gar nichts anzurechnen, die Schuld an diesem Rechtsverstoss liegt zu 1.000.000% beim Arbeitgeber.

Bitte erläutere, was sich an diesem Verhalten des Arbeitgebers die SBV sich anrechnen lassen muss: Soll sie etwa täglich beim Arbeitgeber anfragen, ob es nachzubesetzende oder neuzuschaffende Stellen gibt? Dieses ist eindeutig eine Bringschuld des Arbeitgebers, er muss beteiligen, wie es im Gesetz (§ 164,1 SGB IX) heißt.

Aber ich sehe schon, ich werde Dich nicht weiter mit Fakten und Wahrheiten konfrontieren, denn Du hast Dir Deine Meinung schon gebildet.


Ich bin schon sehr gespannt darauf, was sich Deiner Meinung nach hier die SBV anrechnen lassen muss.

Mit schwer irritierten Grüßen über diese Art der Argumentation

Hendrik


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