Vertragsverlängerung / Neuausschreibung (Allgemeines)
Du kannst auch mit dem Betriebsrat sprechen
Hallo, Frank hat nichts von einem "Betriebsrat" erwähnt. Sofern aber bei dieser Einrichtung der "Lebenshilfe" nicht das BetrVG, sondern wohl MAVO laut Kirchenrecht gelten sollte, ist fraglich, ob bzw. inwieweit das so, wie von Dir für den Betriebsrat beschrieben, gleichermaßen auch für gewählte Mitarbeitervertretung (MAV) analog gilt. Kennst Du Dich genauer mit Kirchenrecht aus?
Gruß,
Cebulon