Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 21.05.2019, 08:29 (vor 1774 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,

es wurde nie dargestellt, dass die als Beispiel herangezogen Vereinbarungen eine Pflicht zur Entfristung beinhalten. Noch, dass die Muster besonders gelungene Beispiele oder eine Zierde für Vereinbarungen sind. Es war ein Muster, wie mit pauschalen Feststellungen Interessensvertretungen von ihren Rechten abgehalten werden sollten.
Mich freut es, dass immer mehr SBV ihre Möglichkeiten aus § 164 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 SGB IX erkennen. Noch besser ist, wenn diese SBV ihren BR / PR / .. über diese rechtlichen Möglichkeiten informieren und diese es auch beim Arbeitgeber einfordern.

Bemerkenswert ist nur, dass der Freistaat Bayern nach mehr als 18 Jahren erkannt hat, dass § 164 Abs. 1 SGB IX mehr ist, als nur die Information der Agentur für Arbeit. Es wurden endlich die Beteiligungsrechte der Interessensvertretungen vor Stellenausschreibung dargestellt.

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Gruß
Wolfgang


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