Vertragsverlängerung / Neuausschreibung (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 13.05.2019, 19:58 (vor 1800 Tagen) @ Hansmann

Meine Frage ist nun, ob sich aus diesem Vorgang ein Rechtsanspruch auf diese ausgeschriebene Stelle für meine Kollegin ergibt?

Hallo Frank,
guck mal hier bei Wikipedia. Verfahrensanspruch ja, aber kein (gesetzlicher) Einstellungsanspruch, auch nicht nach der Konkurrenzregelung in § 205 SGB IX (Vorrang schwerbehinderter Menschen). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann aus ihr keinen Anspruch auf Beschäftigung gegen den Arbeitgeber herleiten, sagt Fachlexikon. Demnach kein individueller Rechtsanspruch.

Gruß,
Cebulon


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