Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 14.05.2019, 16:52 (vor 1808 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik


die letzte Frage in dem Eingangsthread des Kollegen war: "Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten gibt es? Bin für alle Tipps dankbar."

Auch dieser Satz bezieht sich auf Möglichkeiten der Koll. eine Vertragsverlängerung zu sichern. Diesen Rechtsanspruch gibt es aber nicht. Wie auch idR. der Satz" bei gleicher Eignung Bevorzugung" keine Rechtsgrundlage auf zwingende Anwendung hat, wie oft fälschlicher Weise angenommen.

Somit fehlte auf alle Fälle bei deiner Antwort, welche auf die Fragestellung so nicht einging, mindestens der Hinweis, dass es auch bei gleicher Eignung keinen Anspruch auf bevorzugte Einstellung gibt. Hier ist die Folge des AG ja eine Einstellung.

--
mfg Monica


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