Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 20.05.2019, 15:20 (vor 1803 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

als Du antwortest nicht klar auf die Frage: Was muss sich Deiner Meinung nach die SBV anrechnen lassen.

Ist es, dass der Arbeitgeber sie gnädigerweise wenigstens nach der Stellenausschreibung informiert oder sie durch Aushang derselben sie davon Kenntnis erlangt?

Damit vergleichst Du Äpfel mit Birnen, er hat den Betriebsrat und die SBV vorher anzuhören und nicht erst danach nur zu informieren, ohne sie anzuhören. Bitte nenne mir ein Urteil, indem steht, dass dieses die SBV sich anrechnen lassen muss.

Falls ich Deinen Beitrag falsch verstehe, kläre mich auf, worin Deiner Meinung nach die Anrechenbarkeit der SBV besteht.

Liebe Grüße

Hendrik


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