Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Monday, 20.05.2019, 14:53 (vor 1797 Tagen) @ wurzelkasper

Hallo Wurzelkasper, genau so ist es. Der AG will wohl aus diesem Grund hier nicht entfristen, was man durchaus auch als Mitarbeitetvertretungsmitglied verstehen kann. Es ist weiter ja nicht ausgeschlossen, dass diese Stelle auch wieder mit einem Schwerbehinderten besetzt wird. Darum sollte sich die SBV auch bemühen.

Hallo Wolfgang ich stimme Dir betreffend der Pflichten der AG betreffend der Prüfung und Besetzung freier Stellen ja auch voll zu. Habe auch nie etwas anderes geschrieben. Ja der § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist eindeutig und dem ist auch zuzustimmen.

Darum geht es hier ja aber auch nicht. War zu mindest aus der Frage nicht zu entnehmen. Die SBV hatte das Ziel, was sogar verständlich ist, hier eine Entfristung zu bekommen, was der AG aber wohl nicht möchte, was ich nachvollziehen kann wegen der möglicher Weise nicht positiven gesundheitlichen Entwicklung dieser Koll. Es gibt nun einmal keine Rechtspflicht des AG hier zu entfristen.

Aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ergibt sich aber auch nicht die Pflicht in Fällen wie hier zu entfristen. Weiter hat sich die betroffene Koll. ja auch auf die Stelle beworben, ich denke aber sie wird wohl kein Glück hier haben.

Auch hat die SBV ja wohl auch Kenntnis von dieser Stelle, daher steht nun gar nicht fest ob und wie der AG hier den § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht beachtet hat.

Das Ziel der SBV war und ist nun auch ein ganz anderes, als das grundsätzliche Ziel eine Besetzung mit einem Schwerbehinderten, also nicht ZWINGEND mit dieser Koll. zu erreichen.

Es ergibt sich aus der Weigerung des AG zu entfristen, hier auch keinen Anspruch auf Leistungen des AGG . Denn die Weigerung der Entfristung ist grundsätzlich kein Verstoß gegen das AGG. Anders nur, wenn der AG so DUMM wäre dieses mit der Behinderung oder aus Gründen der Behinderung zu begründen. Er muss und sollte sich hier auch nicht dazu äußern oder zu einen Äußerung hinreisen lassen warum er nicht entfristet, was er auch nicht muss. Er sollte einfach wenn überhaupt nur sagen "ihr befristeter Vertrag läuft aus." Wenn sollte er sagen, was rechtssicher ist, ihre jetziger befristeter Vertrag läuft aus und sie haben selbstverständlich das Recht sich auf diese Stellen nun zu bewerben wie alle anderen.

Wenn er schlau ist, versucht er auf diese Stelle einen Schwerbehinderten einzustellen. Dann ist er auf der sicheren Seite und hat es auch einfacher der betreffenden Koll. auf ihre Bewerbung einen Absage zu erteilen. Sollte ein guter Personaler aber auch wissen und können.

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mfg Monica


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