Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 15.05.2019, 13:18 (vor 1806 Tagen) @ Hendrik1

Hallo, ja es mag sein, dass der AG die Koll. loswerden möchte. Darum wohl den ArbV auch nicht entfristen will, was er auch nicht muss. Da helfen dann auch die Hinweise von Dir betreffend der Pflichten des AG bei freien AP nicht. Denn der AG wird und muss auch dann den ArbV NICHT entfristen. Er muss nur bei der Ausschreibung/ Bewerbung einen rechtmäßigen Grund angeben warum er diese Bewerbung/Koll. eben nicht einstellt. Für einen guten Personaler dürfte dieses keine Probleme bereiten. Ich wüsste was ich schreiben bzw. nicht schreiben dürfte. Ganz besonders leicht wäre es, wenn sich ein weiterer Schwerbehinderter bewerben würde.

Es gilt der Grundsatz, kein Recht auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Einstellung um eine solche Handel es sich. Nicht um eine Umsetzung im lfd. Beschäftigungsverhältnis. Denn ohr Beschäftigungsverhältnis ENDET klar und ohne Kündigung mit Ablauf des befristeten ArbV.

--
mfg Monica


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