Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 21.05.2019, 12:12 (vor 1799 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

ich vergleiche nicht Äpfel mit Birnen: Ich habe lediglich Alternativen aufgezeigt, um Hansmann deutlich zu machen, dass es auch andere Wege gibt und der Arbeitgeber hier seine gesetzliche Pflicht verletzt hat, indem er die SBV nicht vor einer Ausschreibung informiert und angehört hat.

Wie Wobi auch schon passend festgestellt hat:

"Hallo Monica99,

es wurde nie dargestellt, dass die als Beispiel herangezogen Vereinbarungen eine Pflicht zur Entfristung beinhalten. Noch, dass die Muster besonders gelungene Beispiele oder eine Zierde für Vereinbarungen sind. Es war ein Muster, wie mit pauschalen Feststellungen Interessensvertretungen von ihren Rechten abgehalten werden sollten.
Mich freut es, dass immer mehr SBV ihre Möglichkeiten aus § 164 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 SGB IX erkennen. Noch besser ist, wenn diese SBV ihren BR / PR / .. über diese rechtlichen Möglichkeiten informieren und diese es auch beim Arbeitgeber einfordern."

Für mich ist es wichtig, wenn eine Tür zu ist, nachzuschauen, ob man nicht über ein offenes Fenster auch zum Ziel kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Nebenbei, Du schreibst immer von den Urteilen, kannst Du mal eins konkret nennen, ich kann keins finden.


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