Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.05.2019, 16:17 (vor 1807 Tagen) @ Hansmann

Moin Moin Frank,

ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen. Du kannst auch mit dem Betriebsrat sprechen, wie diese den Fall sehen. Spätestens wenn eine andere Person eingestellt werden soll, sollten beide Gremien möglichst eng zusammenarbeiten.
Da Du bislang noch nicht davon gesprochen hast, dass ihr die Quote nicht erfüllt, gilt noch folgendes: § 164,1 Satz 7-9: "Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 176 genannten Vertretungen (bei Euch Betriebsrat) mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. "

D.h. der Arbeitgeber muss dann mit Euch und dem BR sowie der Kollegin erklären, warum er diese nicht weiterbeschäftigen will. Sollte er dieses nicht einhalten, sondern einfach nur die Einstellung eines/r anderen Bewerbers/in in die nächste Betriebsratssitzung geben, kannst Du diesen Rechtsverstoss geltend machen. Da der Betriebsrat auch auf die Einhaltung der Gesetze zu achten hat, muss er dann eigentlich die Maßnahme ablehnen. Ansonsten hast Du das Recht, diese nach § 178,4 SGB IX auszusetzen, da Du nicht korrekt beteiligt wurdest.

Zum Vorgehen vgl. Nomoskommentar SGB IX 5. Auflage Randnummer 155.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion