Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Monica99, Monday, 20.05.2019, 19:10 (vor 1803 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik


als Du antwortest nicht klar auf die Frage: Was muss sich Deiner Meinung nach die SBV anrechnen lassen.

Es gibt die Urteile welche ganz klar sagen: Mitarbeitervertretungen (BR/SBV) haben zwar das Recht der rechtzeitigen Information durch den AG, aber sie müssen sich auch das Wissen zu einen MB-Sachlage welche sie anderweitig erhalten haben anrechnen lassen. Dieses entbindet den AG aber nicht von seinen Info-/Beteiligungs-Pflichten.

Ist es, dass der Arbeitgeber sie gnädigerweise wenigstens nach der Stellenausschreibung informiert oder sie durch Aushang derselben sie davon Kenntnis erlangt?

Damit vergleichst Du Äpfel mit Birnen, er hat den Betriebsrat und die SBV vorher anzuhören und nicht erst danach nur zu informieren, ohne sie anzuhören. Bitte nenne mir ein Urteil, indem steht, dass dieses die SBV sich anrechnen lassen muss.

Falls ich Deinen Beitrag falsch verstehe, kläre mich auf, worin Deiner Meinung nach die Anrechenbarkeit der SBV besteht.

Ich habe NIE etwas anderes geschrieben. Weiter ging ja in der Ursprungsfrage nicht um Beteiligungs-/Infopflichten sondern um eine gewünschte Entfristung.
>>Es geht um eine schwerbehinderte Kollegin (GdB 50), die als Krankheitsvertretung einen Zeitvertrag besitzt. Dieser Zeitvertrag läuft nun zum 30.06.2019 aus und soll nicht verlängert werden.
>> Meine Frage ist nun, ob sich aus diesem Vorgang ein Rechtsanspruch auf diese ausgeschriebene Stelle für meine Kollegin ergibt. Sie ist ja zur Zeit noch im Unternehmen beschäftigt und als Schwerbehinderte bevorzugt bei einer Stellenvergabe bei gleicher Eignung zu behandeln.
NEIN, KEIN Rechstanspruch auf Entfristung!!!!!

Du hast hier das Ganze auf ein anderes Thema gebracht.

Betreffend Äpfel und/mit Birnen! Du bist/warst der der hier einem der nach Äpfel frägt unbedingt Birnen aufdrängen/verkaufen möchte.

--
mfg Monica


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