Vertragsverlängerung/Neuausschreibung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 21.05.2019, 12:37 (vor 1803 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

Dein letzter Beitrag entsetzt mich, ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass Du auf Arbeitgeberseite stehst ...
Einstellung eines anderen Schwerbehinderten anbieten, um eine Kollegin nicht verlängern zu müssen, das kann und darf nicht Teil unserer Argumentation sein. Dagegen müssten wir als SBV auch aktiv vorgehen und auch Threadersteller dazu auffordern und ermutigen, sowie Handwerkszeug mitgeben.

Auch ein laufendes BEM hat für mich nicht zwingend etwas mit der Vertragsverlängerung zu tun. Man kann sich z.B. mal ein Bein brechen und schon ist man im BEM durch die Überschreitung der 6 Wochen Frist, ohne dass dieses weitere Folgen bei einer Vertragsverlängerung haben muss. Oder durch diverse Erkrankungen eines Kindes ist man mehrfach Arbeitsunfähig, bzw. vorsorglich krank auch wenn man aus dem Kindkrank heraus ist. Wenn z.B. das Kind einen Magen-Darm-Infekt hat, und man arbeitet in der direkten Patientenversorgung, ist das Risiko der Keimverschleppung hoch, dann bleibt nur die präventive Krankmeldung, wenn die Kindkranktage überschritten sind, um die Patienten nicht zu gefährden, von dem Ansteckungsrisiko für die Kollegen/innen ganz zu schweigen. Ein Kind hat mal mehrfach in einem Jahr den hochansteckenden Novo-Virus aus dem Kindergarten mitgebracht, der schon einen Tag vor Ausbruch ansteckt. Da konnte die Mutter bis es 72 Stunden symptomfrei war, nicht arbeiten, da erst dann feststand, dass sie sich selber nicht angesteckt hatte.

Auch wer eine medizinische Rehabilitation macht, ist schon 3-4 Wochen Arbeitsunfähig. Da ist es nur ein kleiner Schritt bis zur BEM-Schwelle.

Deshalb ist ein laufendes BEM nicht zwingend eine Grundlage gegen eine Entfristung.

Daher ist meine Meinung, dass eine SBV solche Gründe nicht akzeptieren kann und darf, ohne die Hintergründe zu kennen. Eine längere Erkrankung oder mehrere kürzere Arbeitsunfähigkeitszeiten in der Vergangenheit machen noch lange keine negative Sozialprognose für die Zukunft aus.

"Wenn er schlau ist, versucht er auf diese Stelle einen Schwerbehinderten einzustellen. Dann ist er auf der sicheren Seite und hat es auch einfacher der betreffenden Koll. auf ihre Bewerbung einen Absage zu erteilen. Sollte ein guter Personaler aber auch wissen und können."

Auch dieses Zitat aus Deiner letzten Mail finde ich sehr bedenklich. Als gute SBV gehört es sich, dahinter zu schreiben, dass die SBV sich hier mit dem BR zusammen beraten kann und dieses Bewerbungsverfahren mit allen Rechjten, die wir haben, begleiten sollte. Der Arbeitgeber muss dann begründen, aus welchen Gründen heraus er hier neu einstellen will, und warum die betriebliche und stellenmäßige Vorerfahrung, der bisherigen Kraft, die ja auch eine Qualifikation ist, hier weniger zählen soll. Dann muss der Arbeitgeber sich deutlich stärker anstrengen. Hierzu würde ich immer Threadersteller auffordern und dieses nicht einfach akzeptieren, oder gar vorschlagen.

Ein solcher Vorschlag hier von einer erfahrenen SBV wie Dir suggeriert neuen Kollegen/innen, dass dieses hinzunehmen wäre, und das ist es nicht. Der BR hat hier durchaus Mitbestimmungsrechte bei Einstellung und kann genau wie wir auch Einstellungsverfahren begleiten, die Bewerbungsunterlagen einsehen, an Vorstellungsgesprächen teilnehmen und eine Auswahlbegründung verlangen.

Mit ziemlich entsetzten Grüßen

Hendrik


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