Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

KaivonderKüste, Friday, 28.09.2018, 14:27 (vor 2059 Tagen) @ sirharlekin

Moin,

Bekannter arbeitet in einem Betrieb mit einer Hauptverwaltung und fünf Nebenstellen, die 35km bis 60km vom Hauptstandort entfernt sind. In jeder Nebenstelle gibt es eine Person aus der Stellvertretung, die für erste Fragen vor Ort zuständig ist. Vom Betrieb wird auch akzeptiert, dass diese Person vor Ort im Einzelfall bei Gesprächen mit einem Mitarbeiter dabei ist. Jedoch alles, was "brisanter" wird, kann und darf nur die Vertrauensperson von der Hauptverwaltung machen.
Vorteile bei diesem Modell für die SV: Wegen jeder Kleinigkeit muß die Vertrauensperson nicht in die verschiedensten Dienststellen fahren soweit keine telefonische Klärung möglich ist. Sie spart damit Zeit und kann sich auf die "wichtigen" Fälle konzentrieren.
Der Arbeitgeber spart bei diesem Modell eine Menge Fahrtkosten, sichert jedoch eine Betreuung vor Ort und hat doch die Garantie, dass nur die nach dem SGB IX zuständige Person im Zweifelsfall in das Verfahren eingebunden ist.
Allerdings ist abschließend zu erwähnen, dass die SV und die Geschäftsführung aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit einander kennen und sie im Zweifelsfall auch die Form zu wahren wissen. Dies ist leider nicht überall so.

Die Einbindung als Stellvertreter (bin selber einer) hängt nach meiner Erfahrung von zwei Faktoren ab:
A) Die handelnden Personen können in der Sache aufeinander vertrauen und beide Seiten gewähren eine reibungslose Übergabe zum Beginn und Ende der Einbindung,
B) Der Arbeitsanfall ist so hoch, dass eine Person auch bei voller Freistellung diese nicht allein bewältigen kann.

Bei mir ist die jährliche Einstellungsrunde des Nachwuchses fast schon eine bekannte Vertretungspflicht, da das übliche Gesschäft mit über 200 Wahlberechtigten parallel nicht aufhört. Bei Auswahlgesprächen, Einstellung und Einführung in den Betrieb sind wir als SV konsequent vor Ort und dabei. Wir stellen auch jedes Jahr entsprechen Menschen mit einem anerkannten GdB ein.
Anderer "Negativ-" Fall: Ich kenne von Freunden die Situation in einer Verwaltung, wo eine zu gering gewählte Anzahl von Stellvertretern und die fehlende Einbindung dazu führte, dass Menschen bis zu vier Monate auf einen Gesprächstermin warten durften. Warum die Vertrauensperson da immer wieder gewählt wurde, konnte mir keiner meiner Freunde erklären.

Hoffe etwas zu der Diskussion beigetragen zu haben.

Gruß

Kai


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