Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Monday, 08.10.2018, 12:42 (vor 2049 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik, zum einen der § 95 hat sehrwohl damit zu tun. § 95 Abs 1 - In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 beschäftigten schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen.
Weiter aber auch der § 179 4, Satz 2 auf den hier anbringst - 2Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig.
Doch dann muss man diesen Satz ganz lesen und beachten. Entscheidend ist hier das Wort "wenigstens"

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mfg Monica


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