Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 23.10.2018, 14:27 (vor 2034 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

doch bitte einmal diese genannte Anlage richtig lesen und verstehen.

Diese regelt EINZIG die ggf mögliche Freistellung der SBV! Nicht mehr! Sie regelt nicht was sie auch nicht darf über die im Gesetz (SGB IX) ABSCHLIEßEND geregelte Möglichkeiten des Einsatzes der Stellvertreter und die Verhinderungsvertretung.

--
mfg Monica


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