Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Saturday, 20.10.2018, 14:41 (vor 2037 Tagen) @ sirharlekin

Hallo,

ich verstehe, das Wahlergebnis gibt die Rangfolge der Nachrücker genauso an, wie die Rangfolge der Ersatzmitglieder des BR, wo ja auch nicht nach Gusto die Rangfolge der Einsetzung geändert werden kann.

Genau so ist es.

Falls also nun unser SBV flexibel delegieren möchte, dann wird dies nur durch Heranziehung möglich und dann müssen unternehmensindividuelle Vereinbarungen getroffen werden. Diese Möglichkeit gibt der Gesetzestext offenbar ja vor (siehe oben Kommentar von Hendrik1 und die Formulierungen "in der Regel" und "weitere Vereinbarungen sind zulässig").

NEIN!! Deises gibt das Gesetz, das SGB IX eben NICHT her! Sonderreglungen der Länder welche dort auf Erlassen beruhen gelten NUR für die Landesbetriebe dieser Länder. Aber auch dann GILT die gesetzliche Regelung der Reihenfolge der Heranziehung der Vertreter, also die Verhinderungsvertretung und die hier zwingend zu beachtende Reihenfolge.

--
mfg Monica


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