Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

sirharlekin, Friday, 28.09.2018, 14:44 (vor 2059 Tagen) @ mietze_katz

Oder seht ihr hier andere Stolperfallen?


Na ja, mit einer Betriebsvereinbarung eine gesetzlich geregelte Situation (SGB, Datenschutz ect.) ausser Kraft setzen.
Wenn dieses keine Stolperfalle ist, dann weis ich nicht, was eine Stolperfalle ist!

Hierzu möchte ich, um die Situation genau zu verstehen, nochmal nachfragen: In einem anderen Thema wurde mir auf Frage, ob man die Freistellung weiterer Stellvertreter frei verhandeln könne (ich schließe hier nach meinem Verständnis auch die Verhandelbarkeit weiterer "Heranziehungen" ein), geantwortet:

§179 Abs. 4 Satz 2 besagt ja: "Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weitergehende Vereinbarungen sind zulässig."

Welche "weitergehenden Vereinbarungen" kann ich denn nun aushandeln und mit welchen würde ich gegen geltende Gesetze verstoßen?


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