Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

rollo, Monday, 08.10.2018, 08:52 (vor 2049 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,
was willst Du uns mit dem § 95 SGB IX (Sicherstellungsauftrag) in diesem Zusammenhang sagen??? Die Freistellung der Vertrauensperson bzw. der stellvertretenden Mitglieder ist im § 179 SGB IX geregelt.

Übrigens....... uneingeschränktes Vertrauen untereinander ist die Grundvoraussetzung einer "funktionierenden" SBV. Jeder Gewählte, egal auf welcher Position, sollte sein Fachwissen und seine Manpower einbringen dürfen. Wer dies als Vertrauensperson nicht nutzen möchte, zeigt damit deutlich, wie sehr er an seinem Stuhl (Amt) klebt.

Mit freundlichen Grüßen
rollo


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