Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 23.10.2018, 11:36 (vor 2919 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

in dem Erlass wird unter der Nummer 16.2. auf die Anlage 150 des Finanzministeriums hingewiesen, in der unter anderem steht:

"Diese Empfehlung stellt eine Art Nichtbeanstandungsgrenze dar, die bei besonderen Verhältnissen Anpassungen zulässt (z. B. Betreuung von schwerbehinderten Menschen an unterschiedlichen Dienstorten oder in mehreren Dienstgebäuden)."

Dies bedeutet, dass bei auseinanderliegenden Teilen der Dienststellen auch von der Zahl 100 nach unten hin abgewichen werden kann.

Liebe Grüße

Hendrik


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