Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)
Moin Moin Monica,
es heißt im §: weitergehende Vereinbarungen sind zuzlässig. Wenn also einvernehmlich mit dem Arbeitgeber besprochen wird, dass die Vertreter in Abteilungen des Betriebs, die vom Sitz der Vertrauensperson weiter entfernt sind, zunächst angesprochen werden, damit zeitnah auf die Probleme der Kollegen/innen eingegangen wird, spricht für mich nichts dagegen.
Diese müssen sich selbstverständlich mit der Vertrauensperson rückkoppeln, um zu klären, ob diese Frage vor Ort geklärt werden kann/soll, oder ob die Vertrauensperson dieses übernimmt. Die Entscheidung darüber liegt ganz klar in den Händen der Vertrauensperson.
Liebe Grüße
Hendrik