Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

rollo, Tuesday, 09.10.2018, 10:20 (vor 2055 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,
vielleicht stehe ich ein wenig auf dem "Schlauch". Was hat der § 95 Abs. 1 SGB IX mit dem Sachverhalt zu tun? Diese Frage hast du bisher leider nicht beantwortet.

Hier nochmal der Wortlaut des o.g. §

§ 95
Sicherstellungsauftrag
1Die Träger der Eingliederungshilfe haben im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag), soweit dieser Teil nichts Abweichendes bestimmt. 2Sie schließen hierzu Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern nach den Vorschriften des Kapitels 8 ab. 3Im Rahmen der Strukturplanung sind die Erkenntnisse aus der Gesamtplanung nach Kapitel 7 zu berücksichtigen.

MfG,
rollo


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