Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Saturday, 20.10.2018, 14:37 (vor 2043 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

>> in der Regel wenigstens << bedeutet hier, dass es bei schwankenden Zahlen an Schwerbehinderten auch einmal geringe Unterschreitungen der 100 geben KANN/DARF. Es bedeutet aber nicht, dass man auch dieses nutzen kann/darf wenn es nie die Zahl 100 erreicht.

Wenn man also idR 100 hat aber dann auch zeitweise einmal nur 95 dann aber wieder die Zahl 100 erreicht darf diese Regelung genutzt werden.

> Dieses wird z.B. im Landesdienst NRW durch den Erlass dahingehend positiv verändert, dass bei auseinanderliegenden Dienststellen auch bei weniger Schwerbehinderten eine Freistellung möglich ist.
Dieses ist eine Sonderregelung welche NUR für Landesdienststellen in NRW Geltung hat. Wenn man auf solche Sonderregelungen/Erlasse hinweist, sollte man auch darauf hinweisen, dass dieses NICHT für Betriebe außerhalb der Landesdienststellen NRW Geltung hat.

Den in Betrieben gilt nun einmal das SGB IX und dieses kann NICHT durch einen Landeserlass geändert werden, da Landesrecht nicht Bundesrecht bricht, es sei im Bundesrecht ist dieses vorgesehen.

--
mfg Monica


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