Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)
Hallo,
ja, das Wahlergebnis diktiert tpraktisch die operative Arbeit der SBV. Interpretationsspielraum gibt es hier nicht. Wenn du das Wahlrecht missachtest stehst du nicht nur auf dünnen Eis, sondern bist bereits eingebrochen. Alle Handlungen von dir wären in dem von dir beschriebenen Fall ungültig.
Tschüss
Thomas