Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

sirharlekin, Friday, 28.09.2018, 15:21 (vor 2059 Tagen) @ Hendrik1

für mich ist dieser Begriff weit dehnbar. Bezieht man sich auf diesen § und sind sich Arbeitgeber und Vertrauensperson einig, sehe ich auch einigermassene Rechtssicherheit.

Schließt das deiner Meinung nach auch die Heranziehung zu bestimmten Tätigkeiten mit ein? Denn die Freistellung aller 4 Stellvertreter ist gar nicht das Ziel, jedoch schon, dass die Stellvertreter relativ unabhängig voneinander auf "Weisung" der Vertrauensperson in eigenen Aufgabenbereichen arbeiten können.

SFliege hatte die "Heranziehung" freundlicherweise in einem anderen Thread so formuliert:

Die Vertrauensperson ist dann geklont und kann mehrere unterschiedliche Aufgaben simultan wahrnehmen, die aber nicht zwangsläufig gleichzeitig sein müssen.
Eine Aufgabe wird aber immer nur von einem Klon :-) oder dem Original (d.h. von einer Person) wahrgenommen und der Klon ist hierfür ebenfalls im Amt.
Eine Abstimmung der Klons mit dem Original ist aber nötig und möglich.

Genau das wäre unser Ziel für unsere zukünftige Aufstellung. Schwierig wäre es natürlich, wenn sich jeder Stellvertreter selbst angreifbar macht, sofern diese Angelegenheit nur auf "Kein Kläger, kein Richter" basiert. Deshalb meine Idee der Betriebsvereinbarung.


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