Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Friday, 28.09.2018, 20:34 (vor 2059 Tagen) @ sirharlekin

Hallo sirharlekin

Ich habe das angesprochen und es soll eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, dass alle Stellvertreter permanent "herangezogen" sind, um ihren Aufgaben nachzugehen. Das ist bisher nur der Plan der SBV, ob der AG das akzeptiert wird sich zeigen. Natürlich gibt es auch einige Vorteile dadurch (geplantere Abwesenheit etc.).

Man kann auch per BV keine Regelungen treffen welche gegen bestehende Gesetz handelt. Also hier auch NICHT das Thema "Verhinderungsvertretung".

Spätestens wenn hier einmal eine Sache vor Gericht landet wird es wohl ein ganz BÖSES Erwachen geben. Denn Richter prüfen dann, wenn nicht der generische Anwalt (zB der des AG) das Thema anspricht, ob hier im Handeln der SchwbV/Stellvertreter ein Gesetzesverstoß vorliegt.

Auch könnte durch ein solches Handeln ggf ein BR/PR Beschluss nichtig werden. Dieses könnte dann für Betroffene sehr große Probleme bedeutet. Diese könnten dann auch via Anwalt prüfen lassen, ob sie die hier gesetzwidrig gehandelten Personen schadenersatzpflichtig machen könnten, ich würde es so prüfen lassen.

Es bleibt also nur der Weg, die Verhinderungsvertretung SAUBER/RECHTSKLAR zu nutzen.

--
mfg Monica


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