Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)
Hallo,
das ganz Thema ist einfach und rechtskonform mit der Verhinderungsvertretung zu lösen. Diese sollte man dann nur sauber anwenden.
Betreffend der Sachlage viele aus einanderliegende Betriebsteile und weniger als 100 Schwerbehinderte ist dann ggf die SBV wegen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben faktisch auch zu einem sehr großen Stundenanteil freigestellt, weil sie regelmäßig in allen Betriebsteilen Sprechstunden macht.
Hier ist es dann aber durchaus hilfreich betreffend des Freistellungsumfanges mit dem AG eine Vereinbarung zu treffen, auch damit er eine Planungssicherheit hat wann die SBV idR anwesendt ist. Dazu findet ihr unter A-Z Freistellung der SBV anregungen.
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mfg Monica