Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 19.10.2018, 09:27 (vor 2038 Tagen) @ sirharlekin

Hallo,

man kann es drehen und wenden, wie man will. Das Gesetz und in dessen Folge das Wahlergebnis "diktiert" nun mal die Arbeit der SBV (genauso wie auch bei allen anderen Arbeitnehmervertretungen) und das ist auch nichts Besonderes.
Man/Frau kann als SBV nun mal nicht mit Berufung auf das Gesetz die Beteiligung einfordern und es dann selber bei zwingenden Verfahrensvorschriften zur eigenen Arbeitsorganisation nicht so genau nehmen.
Und allein schon der Blick in die einschlägige Fachkommentierung würde allen Befürwortern eines "pragmatischen" Umgangs mit den der Heranziehung der "Stellis" zeigen, daß diese Herangehensweise auch in der Literatur keinerlei Grundlage hat.
Natürlich kann man (auch mE zurecht) beklagen, daß insbesondere für "kleine" SBVen, die weniger als 100 Beschäftigte vertreten, das SGB IX bei der Einbindung der "Stellis" unnötig einschränkend, bürokratisch und völlig realitätsfremd ist. Aber das Gesetz ist nun mal wie es ist und wie bei allen anderen Gesetzen auch kann man nicht einfach in den "Pippi-Langstrumpf-Modus" ("ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt") umschalten, wenn einem ein Gesetz nicht passt.

Und neben den bereits erwähnten mit einer "flexiblen" Heranziehung verbundenen Verstössen gegen Datenschutzvorschriften und die Gefahr für die (Rechts-)Gültigkeit der SBV-Arbeit möchte ich schon noch mal darauf hinweisen, daß jede nicht gesetzeskonforme Tätigkeit eines "Stellis", für die der "Stelli" Arbeitszeit abrechnet, grundsätzlich arbeitsrechtlich sanktionsfähigen Arbeitszeitbetrug darstellt, wenn es an der Rechtsgrundlage für eine zu vergütende Freistellung fehlt.

Und diese Risiken will man/frau tatsächlich als SBV und/oder "Stelli" sehenden Auges eingehen.???

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion