Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 21.10.2018, 09:54 (vor 2036 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

So ist auch die Vertrauensperson bei in der Regel wenigstens 100 Schwerbehinderten nach § 179 SGB IX freizustellen. Dieses wird z.B. im Landesdienst NRW durch den Erlass dahingehend positiv verändert, dass bei auseinanderliegenden Dienststellen auch bei weniger Schwerbehinderten eine Freistellung möglich ist.

Auf welchen Teil / Satz dieses Erlasses beziehst Du dich hier? Ich konnte in dem Erlass nichts entsprechendes finden.

https://www.komsem.de/wp-content/uploads/2017/09/fuersorgeerlass_nrw.pdf

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mfg Monica


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