Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 26.10.2018, 00:36 (vor 2032 Tagen) @ sirharlekin

Moin Moin Sirharlekin,

erst einmal hast Du gar kein Risiko zu tragen, wenn die Vertrauensperson Dich beauftragt, bist Du im Mandat. Wie lange man versuchen muss, andere zu erreichen, kommt meines Erachtens nach auf die Dringlichkeit und die Kurzfristigkeit des Termins an.

Erfährt man beispielsweise als Vertrauensperson kurz vor Feierabend, dass am nächsten Morgen parallel zu einer geplanten Anhörung eines Schwerbehinderten wegen einer Verfehlung eine weitere Anhörung stattfinden soll, die angeblich nicht verschoben werden kann, dann reicht ein kurzes Abtelefonieren, bis man jemanden erreicht, der diesen Termin wahrnehmen kann. Geht es um ein Vorstellungsgespräch, welches in zwei Wochen stattfinden soll, dann hat man als Vertrauensperson mehr Zeit zu klären, wer den Termin wahrnehmen kann.

Wie gesagt, wenn die Vertrauensperson Dich als Verhinderungsvertretung benennt, bist Du im Amt. Die Verantwortung, ob dieses korrekt ist, trägt die Vertrauensperson.

Liebe Grüße

Hendrik


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