Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

sirharlekin, Sunday, 30.09.2018, 06:21 (vor 2057 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Monica,

es heißt im §: weitergehende Vereinbarungen sind zuzlässig. Wenn also einvernehmlich mit dem Arbeitgeber besprochen wird, dass die Vertreter in Abteilungen des Betriebs, die vom Sitz der Vertrauensperson weiter entfernt sind, zunächst angesprochen werden, damit zeitnah auf die Probleme der Kollegen/innen eingegangen wird, spricht für mich nichts dagegen.

Hallo Hendrik, hallo Monica,

bitte verzeiht mir, dass ich hierzu so unaufhörlich nachfrage, ich möchte nicht, dass die Stimmung hier kippt, nur weil ich viele - vermeintlich einfache - Fragen stelle.

An dem Passus weitergehende Vereinbarungen sind zulässig. beiße ich mir auch die Zähne aus. Welche Möglichkeiten betrifft dies? Kann die Vertrauensperson nur weitere Freistellungen verhandeln (da dies genau in diesem Absatz steht) oder kann sie auch die Grenzen für Heranziehungen von 100x auf z. B. 25x frei verhandeln. Und würde dabei als Argument nur die "Bearbeitung entfernter Betriebsteile" zählen oder auch, dass die einzelnen Stellvertreter weitere "einzigartige" Aufgaben wahrnehmen. Natürlich alles abgesegnet von der VP selbst.

Ich muss zugeben Monica hat mich sehr verwirrt mit dem Satz, dass ich in meinem "Gedankenexperiment" gegen geltendes Recht verstoße; deshalb meine Nachfrage, wie man nun diesen Satz mit den weiteren Vereinbarungen auslegen kann und - so nehme ich an - sofern ja, dann könnte das auch über eine entsprechende BV gesetzt werden?

Mir sind Unternehmen im Umkreis bekannt, die 6 freigestellte + 2 weitere Stellvertreter haben und garantiert keine 600+ SB MA, deshalb nahm ich an, dass "alle möglichen" Regelungen von diesem Satz abgedeckt werden, sofern man entsprechende Regelungen für Datenschutz etc. findet und der AG entsprechend absegnet.


Viele Grüße


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