Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 30.09.2018, 09:57 (vor 2063 Tagen) @ sirharlekin

es heißt im §: weitergehende Vereinbarungen sind zuzlässig. Wenn also einvernehmlich mit dem Arbeitgeber besprochen wird, dass die Vertreter in Abteilungen des Betriebs, die vom Sitz der Vertrauensperson weiter entfernt sind, zunächst angesprochen werden, damit zeitnah auf die Probleme der Kollegen/innen eingegangen wird, spricht für mich nichts dagegen.


Hey,

es ist alles und nichts möglich mit den "weiteren Vereinbarungen". Dabei kommt es immer auf den AG an. Wenn der mit irgendwelchen Vereinabrungen, egal was diese beinhalten, einverstanden ist, ist es okay. Du hats halt nur keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss der "weiteren Vereinbarungen" Ich würde mir da allerdings wenig Hoffnung machen. Denn ein AG, der einen AN bezahlt, wird auch sehr großen Wert darauf legen, das er die volle Arbeitskraft dieses AN bekommt.Er wird auf weitere Vereinbarungen nur eingehen, wenn er sich davon Vorteile, egal welcher Artt, verspricht.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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