Verhältnis Stellie/Vertrauensperson (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 30.09.2018, 15:32 (vor 2057 Tagen) @ Hendrik1

Hendrik,
dieser § erlaubt aber eben nicht, Stellvertreter welche nur ein ruhendes Mandat haben, diese entgegen den hier eindeutig geltenden gesetzlichen Regelungen ins aktive Mandat zu bringen/heben und damit das Wahlrecht (den dort ist abschließend geregelt wer gewählt und im aktiven Mandat ist und wer "nur" im ruhenden Mandat) zu erweitern.

Er lässt nur zu, dass Stellvertreter die lt. Gesetz im Mandat sind bzw lt. Gesetz herangezogen werden können/dürfen in eine Freistellung zu bringen, auf die diese lt. Gesetz keinen Anspruch haben, zB bei 150 Schwerbehinderten.

Vergleichbar mit einem BR/PR Gremium, dort kann man auch nicht per BV dieses Gremium erweitern über die gesetzlichen Größen.

--
mfg Monica


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