Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Friday, 19.08.2016, 11:27 (vor 2808 Tagen) @ Haui

Bei 16 Unterschriften wäre die Vorschlagsliste OK.

Der Wahlvorschlagszettel ist völlig in Ordnung, wenn im Wahlausschreiben stehen sollte, dass zum Beispiel zwei Stellvertreter gewählt werden. Ihr braucht keine weiteren Stützunterschriften! Hab auch noch nie etwas Anderes in Wahlseminaren gehört und auch nichts Gegenteiliges in Kommentaren gelesen. Wenn die Einreichungsfrist von zwei Wochen bereits abgelaufen sein sollte, wären weitere neue Stützunterschriften wahlordnungsrechtlich ohnehin kompletter Unfug, da verfristet. Notwendig sind diese jedenfalls definitiv nicht!

Daher Wahlbehinderung, nämlich des
aktiven und des passiven Wahlrechts.


Gruß,
Cebulon


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