Stützunterschriften (Wahlen)

morgenröte, NRW, Friday, 26.08.2016, 14:57 (vor 2801 Tagen) @ Haui

Ich sage es hier auch mal ganz klar. Die unterschiedlichen Meinungen hier im Forum haben mich nicht wirklich weitergebracht, im Gegenteil, auch sehr verunsichert. Da habe ich mittlerweile auch Verständnis für einen Wahlvorstand, der sich in der Materie noch weniger auskennt und erst recht nicht irgendwelche Kommentierungen kennt. Und der Wahlvorstand ist letztendlich diejenige, der die Richtlinien festlegen. Sie haben ja auch an drei Annwälte kontaktiert, auch beim Integrationsamt, und die Meinung des Wahlvorstands bestätigt bekommen, die Unterschriften sind unvollständig.

Hallo Haui,

es ist nun mal so, dass bei so viele Antworten, es auch unterschiedliche Meinungen gibt. In jede Textzeile kann etwas anderes heraus gelesen werden und alle User waren nicht immer so umfangreich informiert. Ich möchte hier den Fokus auf Schulung legen. Letztendlich hat sich der Wahlvorstand an die jeweiligen Gesetze zu halten. Der leichteste Weg ist nicht immer der beste Weg oder auch "wo kein Kläger da kein Richter".
Lasse dich nicht verunsichern, sonder erweitere dein Wissensschatz zum Wohle der Schwerbehinderten.

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Gruß
Morgenröte


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