Stützunterschriften (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.08.2016, 21:25 (vor 2803 Tagen) @ Haui

hallo,

ich weiß nicht, was in anderen Foren so diskutiert wird, hier ist mir diese Auffassung noch nicht begegnet.

Die mir bekannte juristische Kommentierung ist aber eindeutig. § 6 SchwbVWO ist immer so auszulegen, daß die Wahlen zur VP und zur Stellvertretung strikt getrennt sind.
Zwar kann es im förmlichen Verfahren einen gemeinsamen Wahlvorschlag für beide Positionen geben, aber die Stützunterschriften müssen immer je Wahlgang streng getrennt gesammelt und abgegeben werden.

Es muß nämlich möglich sein, daß ein Wahlberechtigter je nach persönlichen Präferenzen unterschiedliche Bewerberlisten für die VP und die Stellvertretung unterstützt.

Es scheint hier an allen Ecken und Enden und bei allen Beteiligten an Fachwissen, Fachliteratur und/oder Schulung zu fehlen, was auch dadurch unterstrichen wird, daß mal ein 4-köpfiger WV berufen wurde.

--
&Tschüß

Wolfgang


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