Stützunterschriften (Wahlen)

Haui, Düren, Friday, 19.08.2016, 15:27 (vor 2808 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

ich muss nicht überzeugt werden. Ich sehe es genauso wie Sie beschrieben haben.

Wir haben heute morgen die Info bekommen, dass in der nächsten Sitzung des Wahlvorstandes dieser Punkt verhandelt und dann eine Entscheidung getroffen werden soll. Der Wahlvorstand ist sich bis jetzt uneinig. Es hat deshalb auch schon den ersten Rücktritt gegeben.

Wenn man nächste Woche nicht mehr nachliefern kann, wäre es durchaus möglich, dass unsere Liste als ungültig erklärt wird. Das entscheidet aber nunmal nur der Wahlvorstand.

Es könnte also sein, dass die Kandidatenliste ohne uns veröffentlich und auch auf den Stimmzetteln unser Name fehlen wird. Die Wahl ist sicherlich anfechtbar, aber ich habe gerade die unangenehme Erfahrung gemacht, dass das mitunter lange dauern kann, bis das die Wahl für unwirksam erklärt wird, nämlich anderthalb Jahre. Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung und wie gehe ich/wir da am besten vor?

Gruß, Haui


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