Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 23.08.2016, 22:55 (vor 2802 Tagen) @ Haui

Erstens ist die Frist aber am 16.8. abgelaufen

Hallo Haui, klar, da gibt es nichts mehr nachzubessern. Dieser Zug ist bereits letzte Woche abgefahren. Die Frist für Wahlvorschläge mit Stützunterschriften ist eine Ausschlussfrist. Kapiert das denn dieser Wahlvorstand nicht?

Ein Wahlvorstand kann nicht nach Gutdünken Fristen verlängern wie hier, sondern nur in den ausdrücklich wahlordnungsrechtlich genannten Fällen. Alles andere wäre Amtsmissbrauch bzw. reine Willkür. Der Vorstand kann in einem Rechtsstaat nicht einfach mal so an der Wahlordnung vorbei Wahlen durchführen, wie es ihm gerade gefällt ohne Rechtsgrundlage.

Ist denn dieser Vorsitzende des Wahlvorstands mit einem solchen Ansinnen etwa auch an Unterstützer anderer Wahlvorschläge herangetreten und hat diese aufgefordert, sich ihm zu erklären? Hat er bei anderen Wahlvorschlägen weitere Stützunterschriften akzeptiert trotz des Fristablaufs? Wie viele Stellvertreter werden laut Wahlausschreiben gewählt?

Gruß,
Cebulon


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