Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 24.08.2016, 18:04 (vor 2802 Tagen) @ Haui

Die offizielle Entscheidung des Wahlvorstandes ist uns gerade mitgeteilt worden.

Was heißt "mitgeteilt"? Aushang am Schwarzen Brett?

Wahlausschreibens vom 01.08.2016... Nachfrist für Wahlvorschläge ausschließlich für stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung bis zum 31.08.2016, 15:30 Uhr.

Wenn das Wahlausschreiben vom 01.08.2016 wie vorgeschrieben am 01.08.2016 (Montag) ausgehängt wurde, endete die 2-wöchige Einreichungsfrist mit Ablauf des 15.08.2016 (Montag) nach meiner eigenen Berechnung, oder? Wie kommt dann der Wahlvorstand auf die Idee, diese Frist bis 31.08.2016 (Mittwoch) zu verlängern? Das sind ja nochmals über zwei Wochen, also insgesamt ein Monat Einreichungsfrist. Gründe? Rechtsgrundlagen? Macht dieser Wahlvorstand jetzt was er will? Ich fürchte, dem ist nicht zu helfen. Eine Nachfrist hätte, sofern die Voraussetzungen vorliegen würden, "sofort" nach Ablauf der Einreichungsfrist, also ohne jede Verzögerung, erfolgen müssen und nicht nach Belieben mit einer Verzögerung von neun Tagen.

Was mir weiter unklar ist, dass oben als letzter Tag der Einreichungsfrist zunächst der 19.08.2016 und später der 16.08.2016 angegeben ist. Was steht denn im Wahlausschreiben vom 01.08.2016 als letzter Tag der Einreichungsfrist?

Ist so eine Fristverlängerung anfechtbar?

Fristverlängerung ist grober Unfug !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Selbstverständlich kann ich gemeinsame Vorschläge auf einem Wahlvorschlagsvordruck einreichen (vgl. nur Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 6 Randnummern 45/48). Die Unterschiften gelten dann für diese gemeinsamen Wahlvorschläge und damit für BEIDE Wahlgänge!


Gruß,
Cebulon


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