Stützunterschriften (Wahlen)

Cebulon, Friday, 19.08.2016, 16:46 (vor 2807 Tagen) @ Haui

Der Wahlvorstand ist sich bis jetzt uneinig. Es hat deshalb auch schon den ersten Rücktritt gegeben.

Das muss er auch nicht: Eine Mehrheitsentscheidung, also zum Beispiel 2:1, wäre völlig ausreichend. Es muss nicht einstimmig sein! Wegen einer bloßen rechtlichen Meinungsverschiedenheit wegen eines Paragraphen gleich zurückzutreten finde ich aber schon etwas weit überzogen :-(

Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung und wie gehe ich/wir da am besten vor?

Klar geht das per Eilanträge beim Arbeitsgericht, und dann ist Eile geboten! Wann entscheidet denn dieser Wahlvorstand genau? Der kann sich da nicht beliebig Zeit lassen, sondern er muss umgehend entscheiden, sobald die Einreichungsfrist abgelaufen ist. Es müssten die Eilanträge gestellt werden, den Wahlvorstand zu verpflichten, den Sammelwahlvorschlag mit den drei Kandidaten zu den Wahlen zuzulassen. Es muss hier also unbedingt die Zulassung zu den jeweiligen Wahlen und nicht der Abbruch beantragt werden. Die Anträge präzise zu formulieren sollte ein Fachanwalt oder der DGB-Rechtsschutz wissen. Vgl. auch Wahlbroschüre, Seite 72, zum vorläufigen Rechtsschutz, was es da zu beachten gilt.

Gruß,
Cebulon


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