Stützunterschriften (Wahlen)

Haui, Düren, Wednesday, 24.08.2016, 15:02 (vor 2802 Tagen) @ Cebulon

Die offizielle Entscheidung des Wahlvorstandes ist uns gerade mitgeteilt worden. Es wird Nachfrist für Wahlvorschläge gewährt:

Auszug aus dem neuformulierten Wahlausschreiben:

Der Wahlvorstand hat festgestellt, dass eine gültige Bewerbung um das Amt der stellvertretenden Mitglieder eingegangen ist. Zwei Wahlvorschläge
wurden nicht von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt, da die in Punkt 6 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Wahlausschreibens vom 01.08.2016
genannten Bedingungen nicht erfüllt wurden.

Da mindestens drei Bewerbungen um das Amt der stellvertretenden Mitglieder erforderlich sind, setzt der Wahlvorstand hiermit eine Nachfrist für
Wahlvorschläge ausschließlich für stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung bis zum 31.08.2016 15:30 Uhr.

Hier entsprechender Passus wie im 1. Wahlausschreiben angegeben und in der Begründung darauf verwiesen:
Jeder Wahlberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag für die Vertrauensperson und einen Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied unterzeichnen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 8 Wahlberechtigten unterzeichnet sein und muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie erforderlichenfalls Betrieb oder Dienststelle der Bewerber angeben.

Ist so eine Fristverlängerung anfechtbar?

Gruß
Haui


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion