Wahlbehinderung bei der Erstwahl eines SBV (Wahlen)

Cebulon, Monday, 29.05.2017, 21:07 (vor 2524 Tagen) @ J.61

Kurzfristig plane ich jetzt eine Wahlversammlung

Begrifflich ist das keine Wahlversammlung, sondern eine "Versammlung" zur Wahl eines Wahlvorstands gemäß Wahlordnung und gemäß Wahlformular. Eine "Wahlversammlung" gibt es nie bei förmlicher Wahl, sondern begrifflich nur bei vereinfachter Wahl.

Ich finde die erwähnte Drucksache bzgl. BMAS nicht, gibt es dazu einen Link?

Siehe Drucksache 17/9347 vom 19.04.2012,
Antwort zu 6 und 7, auszugsweise wie folgt:

6. Welche Maßnahmen traf die Bundesregierung, um Arbeitgeber für die Tätigkeit der SBV zu sensibilisieren oder um Verstöße gegen die Pflicht zur Unterstützung einer Wahl der SBV zu ahnden?

7. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer zwingenden Strafvorschrift im SGB IX (ähnlich, wie es zum Beispiel die Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setze in Rheinland-Pfalz und Thüringen vor­se­hen), um Behinderung von Wahlen zur SBV wirksam einzudämmen?

"... Der Bundesregierung liegen im Übrigen keinerlei Hinweise auf Verstöße gegen Arbeitgeberpflichten in Zusammenhang mit der Wahl der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g vor, die die Einführung einer zusätzlichen Strafvorschrift angezeigt erscheinen ließen. Dies dürfte nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass die Be­triebs- und Personalräte ihrer gesetzlichen Pflicht, auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken (§ 93 Satz 2 SGB IX), in Unternehmen nachkommen."
BT-Drs. 17/9347

Gruß,
Cebulon


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