Erstwahl eines SBV (Wahlen)
Meine Frage
Hallo, Du wirfst wieder neue Fragen auf, ohne auf die bisherigen einzugehen - teils seit über zwei Monaten. Das erleichtert nicht unbedingt den Durchblick auf die grundlegenden Strukturen des Unternehmens Daher nochmal nachgefragt "für das Anzeigejahr 2016":
Was ist mit Verzeichnis/sen für BR 2016?
("Verzeichnis nach § 80 Abs. 1 SGB IX")
Was ist mit der Anzeige für BR für 2016?
(Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX)
Was ist mit der / den Betriebsnummer/n?
("Hauptbetrieb und ... Nebenbetriebe")
Zum "Wahlbezirk Betrieb" Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 94 Randnr. 22: Danach "ist entscheidend für die Frage, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat und im Gleichlauf dazu eine SBV gewählt werden kann". Ebenso LPK-SGB IX, § 87 Rn. 23, wonach Bindung an nicht angefochtene Betriebsratswahl: "Der Wahlbezirk der Betriebsratswahlen gilt dann bis zur nächsten regelmäßigen Wahl als Betrieb."
Aus LPK-SGB IX, § 94 Randnr. 74, folgt, dass auch dem Wahlvorstand "das nach § 80 Absatz 1 geführte Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen im Betrieb zur Verfügung" zu stellen ist.
Gruß,
Cebulon